Einreisebestimmungen
Kambodschas Einreisegesetze sind vergleichsweise liberal, dennoch gilt es einiges zu beachten.
Visum
Für die Einreise benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Ein Touristenvisum (T) kostet 30 US-Dollar und ist 30 Tage gültig. Das Visum lässt sich nur einmal für vier weitere Wochen verlängern. Das Visum für Geschäftsreisende (E) kostet 35 US-Dollar und lässt sich beliebig verlängern.
Wird die gültige Aufenthaltsdauer überschritten, so werden für jeden Tag nach Ablauf des Visums 5 US-Dollar berechnet. Längere Überschreitungen werden möglicherweise rechtlich geahndet.
Das Visum kann vor Antritt der Reise bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung beantragt werden, was allerdings etwas mehr kostet. Ansonsten werden die Visa auch (mit einem Passfoto) direkt an allen internationalen Grenzübergängen recht schnell ausgestellt, allerdings meist nicht ohne inoffizielle Gebühren. Gleiches gilt für die Flughäfen in Phnom Penh und Siem Reap. Touristen wird empfohlen ihr Visum vorab online zu beantragen. Die offizielle Seite dafür >>https://www.evisa.gov.kh/
E-Arrival
Alle Reisenden müssen sich innerhalb von 7 Tagen vor der Einreise in Kambodscha registrieren. Abgefragt werden außer den persönlichen Daten auch eventuelle Krankheitssymptome, der Zweck des Aufenthaltes und in welchem Hotel Sie übernachten.
Die Registrierung erfolgt online >>https://arrival.gov.kh/
e-Arrival ist auch als App für ihr Mobiltelefon verfügbar!
v-Pass
Der sonst bei der Ein- und Ausreise übliche Stempel im Pass wird in Kambodscha durch einen elektronischen Stempel ersetzt. Sie erhalten den “Stempel” nach Vorlage des Reisepasses bei der Einreise per Mail, in der e-arrival App oder können diesen auf der Seite wo Sie sich für e-arrival registriert haben aufrufen. Bei der Ausreise wird die Information elektronisch aktualisiert. Sie sollten während des Aufenthaltes in Kambodscha den v-Pass vorweisen können. Sollten Sie also während der Reise nicht über Internetzugang verfügen, empfiehlt sich ein Ausdruck des v-Pass im ersten Hotel.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ab 10.000 US-Dollar muss deklariert werden. Für die Ein- und Ausfuhr von Zigaretten und Alkohol gibt es, für den persönlichen Bedarf, keine Einschränkungen. In der Regel werden jedoch maximal zehn Päckchen Zigaretten und 1,5 l Alkohol zugelassen. Import, Handel und Nutzung von E-Zigaretten u.ä. ist verboten. In der Praxis gibt es keine spezifischen Strafen für Einzelpersonen, aber die Geräte können konfisziert werden.
Achtung: Bei Ausreise muss Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein!
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Gesundheitsinformationen ersetzen keine professionelle Beratung eines Arztes. Für aktuelle Informationen empfehlen wir die Webseiten des Auswärtigen Amtes (Deutschland), des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (Österreich) oder des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweiz).